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Reisepass

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Beschreibung

Allgemeine Informationen zum Reisepass

Gültigkeit

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • Ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Express-Reisepass

Bei Eilfällen gibt es die Möglichkeit einen Reisepass im Express-Verfahren zu beantragen. Bei einer Beantragung vor 11 Uhr, liegt der Reisepass spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12:00 Uhr zur Abholung bereit.

 

Beantragung des Reisepasses

Wichtige Hinweise

  • Der Reisepass kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten. (Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €, ab 24. Jahren 60,00 €, evtl. Express-Verfahren 32,00 € Aufpreis)


Notwendige Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt);
    die Vorgaben für ein biometrisches Lichtbild finden Sie auf der Foto-Mustertafel des Bundesministeriums des Innern
  • Alter Personalausweis/Reisepass


Bei Antragstellern unter 18 Jahren zusätzlich

Abholung des Reisepasses

Notwendige Unterlagen

 

Bürgerbüro

Zuständige Mitarbeiter

005 EG Bürgerbüro

Frau Lutzenberger

stellvertr. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau Gruber

k. A.
005 EG Bürgerbüro

Frau Bachmann

k. A.
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