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Bauen und Wohnen in Schwabmünchen

Wann benötige ich eine Baugenehmigung?

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung. Keine Genehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist.

Eine Genehmigungsfreistellung ist möglich, wenn das Vorhaben

  • im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplanes vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist und
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

 Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Baugenehmigung wird nur auf Antrag erteilt. Hierfür sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Augsburg einzureichen. Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung.

Informationen zum neuen Bauantragsverfahren seit dem 01.08.2021 finden Sie hier.

Aktuelle Wohnbaugrundstücke finden Sie hier.

Gewerbeflächen finden Sie hier.

Weitere Bauherren-Infos finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sowie auf der Seite des Landratsamtes Augsburg.

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