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Hinweise zur Einreichung von Bauantragsunterlagen nach dem neuen digitalen Baugenehmigungsverfahren des Landkreises Augsburg

Der Landkreis Augsburg wird ab 1. August 2021 in die Verordnung über die digitale Einreichung bauaufsichtlicher Anträge und Anzeigen (DBauV) aufgenommen und führt so im Rahmen eines verbesserten Bürgerservice das digitale Baugenehmigungsverfahren (digiBG) ein. Somit können Bauanträge nicht mehr nur papiergebunden, sondern auch digital eingereicht werden.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat intelligente elektronische Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, entwickelt, die ab August 2021 auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-augsburg.de/digitaler-bauantrag zur Verfügung stehen. Über dieses Portal können die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (bspw. Architekten und Ingenieure) die baurechtlichen Anträge übermitteln.

Änderungen im Verfahrensablauf:

Ab dem 01.08.2021 kommt es zu einer Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Augsburg die Genehmigung erteilt (Bauanträge, Bauvoranfragen, Abgrabungsanträge etc.), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Bauanträge sowohl digital als auch in Papierform sind dann direkt beim Landratsamt Augsburg, Untere Bauaufsichtsbehörde, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg einzureichen.

Um über den genauen Ablauf des neuen digitalen Baugenehmigungsverfahrens informiert zu sein, hat das Landratsamt Augsburg eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen erstellt. In dieser wird der Ablauf der Bauantragseinreichung geschildert sowie eine Übersicht dargestellt, wo welche Anträge einzureichen sind. Die Zusammenfassung finden Sie hier.

Die Pressemitteilung des Landratsamtes Augsburg finden Sie hier.

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