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An-, Um-, Abmeldung Wohnsitz

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Beschreibung

Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes

Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes empfehlen wir die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro. Bitte bringen Sie dazu sämtliche Pass- und Ausweisdokumente sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung mit.

 

Alternativ können Sie die Anmeldung / Ummeldung bereits vorab mit nachfolgenden Formularen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben) durchführen.

 

  • Unbedingt notwendig:

Anmeldung bzw. Ummeldung des Wohnsitzes

Wohnungsgeberbestätigung

Kopie sämtlicher Pass- und Ausweisdokumente

  • Bei weiteren Wohnungen oder nicht mitziehenden Familienangehörigen zusätzlich:

Beiblatt zur Anmeldung bzw. Ummeldung

  • Bei einem Wechsel der Hauptwohnung und Nebenwohnung verwenden Sie bitte dieses Formular:

Statuswechsel

Eine zeitnahe Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Pass- und Ausweisdokumente ist allerdings in jedem Fall trotzdem erforderlich.

 

Abmeldung des Wohnsitzes

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.

Bitte beachten Sie dass die Nebenwohnung immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden muss.

Hierfür können Sie folgendes Formular verwenden:

Abmeldung des Wohnsitzes

Bürgerbüro

keine Downloads verfügbar.
keine weiterführenden Links verfügbar.

Zuständige Mitarbeiter

005 EG Bürgerbüro

Frau Lutzenberger

stellvertr. Leitung Ordnungsamt
005 EG Bürgerbüro

Frau Gruber

k. A.
005 EG Bürgerbüro

Frau Bachmann

k. A.
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