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Landkreis Augsburg verschärft Corona-Schutzmaßnahmen ab 1. April

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Datum: 30. März, 2021
Beschreibung:

Landkreis Augsburg verschärft Corona-Schutzmaßnahmen ab 1. April

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz über 100 verschärfte Schutzmaßnahmen greifen.

„Nachdem die Inzidenz heute die Grenze von 100 laut dem RKI-Dashboard mit 109,3 den dritten Tag in Folge überschreitet, tritt ab Donnerstag, 1.April 2021, im Landkreis Augsburg die sogenannte „Notbremse“ in Kraft“, so Landrat Martin Sailer. Unter anderem gilt dann eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, die Beschränkung der privaten Kontakte auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person sowie das Verbot von „Click & Meet“ im Einzelhandel. „Click & Collect“ bleibt nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Einzelhandel weiterhin erlaubt. Zudem dürfen Friseure sowie Betriebe zur Fuß-, Nagel- und Gesichtspflege inzidenzunabhängig geöffnet bleiben, genauso wie Blumengeschäfte, Garten- und Baumärkte, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive. Bis einschließlich Mittwoch, 31. März 2021, 23.59 Uhr, bleiben die aktuell geltenden Regelungen bestehen.

Alle Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Augsburg unter www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen. Dort steht in der rechten Spalte auch die vollständige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Download zur Verfügung.

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