In der Stadt Schwabmünchen, Landkreis Augsburg, wird die aufgelassene „Sandgrubenstraße“ in Schwabegg, Fl.Nr. 351/1, Gemarkung Schwabegg, von der Einmündung in die Leuthauer Straße (Anfangspunkt) bis zur Nordostecke des Grundstückes Fl.Nr. 352 (Endpunkt) mit einer Länge von 25 m wegen Übergang in Privatbesitz gemäß Art. 8 BayStrWG straßenrechtlich eingezogen.
Ebenfalls wird der aufgelassene „Leitenweg“ in Schwabegg, FlNr. 553, Gemarkung Schwabegg, von der Einmündung in den Bergleitenweg (Anfangspunkt) bis zur Südgrenze Fl.Nr. 550 (Endpunkt) mit einer Länge von 125 m wegen Übergang in Privatbesitz gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.
Die Einziehungsverfügungen vom 28.04.2023 können jederzeit ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, Zimmer 307, 3. OG, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.