I.
Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 18.04.2023 die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab sofort bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Zimmer 407, innerhalb der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht bereit (Art. 65 Abs. 3,
Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung).
II.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 71 u. 67 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen zu den Kreditaufnahmen und zu den Verpflichtungsermächtigungen mit Schreiben vom 27.04.2023 erteilt.