Bebauungsplan Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Bauaushubmaterial östlich von Mittelstetten“
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Datum: 13. August, 2021
Beschreibung:
Aufstellung des Bebauungsplanes Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Bauaushubmaterial östlich Mittelstetten“;
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Verfahren der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Bauaushubmaterial östlich Mittelstetten“ mit Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 20.07.2021 beschlossen und gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, zu den beabsichtigten Planungen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
Lageplan mit Geltungsbereich (nicht maßstäblich)
Anlass der Planung ist die veränderte Gesetzgebung zum Bodenschutz. Dadurch entsteht ein hoher Bedarf an Zwischenlagerflächen von Baugrubenaushub und zu beprobendem Aushubmaterial, der allein durch den für die kommunalen Baumaßnahmen angelegten Zwischenlagerplatz der Stadt Schwabmünchen (Bebauungsplan Nr. 48 „Zwischenlagerplatz für Bauaushubmaterial östlich der bestehenden Kläranlage am verlängerten Paintenweg“) nicht gedeckt werden kann.
Die Fläche für die neue Lagerfläche einschließlich zugehöriger Erschließung und Ausgleichsflächen liegt auf den Fl.Nr. 408, 410 und 410/1 der Gemarkung Mittelstetten ca. 1,0 km östlich von Mittelstetten im Bereich des dort bestehenden Abbaugeländes und umfasst ca. 2,2 ha.
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Mittelstetten Nr. 5 „Zwischenlagerplatz für Bauaushubmaterial östlich Mittelstetten“ wurde vom Landschaftsarchitekt R. Baldauf, Georg-Odemer-Straße 2 a, 86356 Neusäß, ein Entwurf mit Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht erstellt. Die Unterlagen vom 20.07.2021 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 18.08.2021 bis einschließlich 26.09.2021
ausgelegt.
Umweltbezogene Informationen:
Zu den Planungsunterlagen gehört ein vom Landschaftsarchitekt R. Baldauf ausgearbeiteter vorläufiger Umweltbericht. In diesem Bericht werden die Belange von Natur und Umwelt dargelegt.
1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/BP5Mittelstetten eingesehen werden.
Die (körperliche) Auslage kann nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Auf Grund der teilweisen Wiedereröffnung des Rathauses ist die Einsichtnahme weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.