20. Änderung des Flächennutzungsplanes
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Datum: 4. Mai, 2023
Beschreibung:
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Verfahren der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung am 22.11.2022 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" beschlossen. Die Planzeichnungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 18.04.2023 wurden vom Stadtrat Schwabmünchen in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen und gebilligt.
Gleichzeitig wurde in der vorgenannten Sitzung am 18.04.2023 beschlossen, zu den beabsichtigten Planungen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
Der Lageplan zeigt eine Übersicht über die drei Änderungsbereiche der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Die Änderungsbereiche werden als Flächen für Versorgungsanlagen mit Zweckbestimmung Erneuerbare Energien (EE) Konzentrationszone Wind dargestellt. Insgesamt werden ca. 860 ha des Stadtgebietes als Konzentrationszonen ausgewiesen. Dies entspricht ca. 15,5 % des Stadtgebietes. Abzüglich der Bauschutzbereiche und Bereiche der Nachlaufströmung verbleibt eine Fläche von ca. 592,7 ha bzw. ca. 10,7 % des Stadtgebietes.
Der Änderungsbereich I (rd. 454,7 ha) erstreckt sich über die Hochfläche im östlichen Stadtgebiet. Die Flächengröße des Änderungsbereichs entspricht rd. 8,2 % der Stadtfläche, abzüglich der Stromfreileitung mit Bauschutzbereichen handelt es sich um eine potentiell bebaubare Fläche von 206,6 ha bzw. rd. 3,7 % der Stadtfläche. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Bereich überwiegend als Offenland dargestellt, welches von der Bahnlinie und der Freileitung durchzogen wird.
Der Änderungsbereich II (rd. 206 ha) befindet sich im südwestlichen Stadtgebiet und unterliegt einer forstwirtschaftlichen Nutzung. Die Flächengröße des Änderungsbereichs entspricht rd. 3,7 % der Stadtfläche. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wald und kleinflächig als Offenland dargestellt. Abzüglich der Stromfreileitung mit Bauschutzbereichen handelt es sich um eine potentiell bebaubare Fläche von rd. 186,8 ha bzw. rd. 3,4 % der Stadtfläche.
Der Änderungsbereich III (rd. 199,3 ha) befindet sich im nordwestlichen Stadtgebiet und unterliegt überwiegend einer forstwirtschaftlichen Nutzung. Die Flächengröße des Änderungsbereichs entspricht rd. 3,6 % der Stadtfläche. Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Wald und kleinflächig als Offenland dargestellt.
Für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, Bahnhofstraße 22, 87700 Memmingen ein Entwurf mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht erstellt. Die Unterlagen vom 18.04.2023 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023
ausgelegt.
Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/FNP20 eingesehen werden.
Die (körperliche) Auslage kann nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.