Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Fa. Ritter“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.09.2020, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Billigungsbeschluss zur vorbezeichneten Flächennutzungsplanänderung gefasst.
Der aktuelle Flächennutzungsplan in diesem Gebiet stellt zum größten Teil eine Fläche für Landwirtschaft dar, darüber hinaus stellt er im unmittelbaren östlichen Anschluss an das Betriebsgebäude eine Ortsrandeingrünung sowie an der Bahn eine Ausgleichsfläche dar. Durch die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes wird der überplante Bereich zukünftig als Gewerbegebiet ausgewiesen, um notwendige Erweiterungen zu ermöglichen.
Gleichzeitig erfolgt im Parallelverfahren die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen des § 8 Abs. 3 BauGB mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Der Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
Lageplan mit Geltungsbereich (nicht maßstäblich)
Geplant ist die Erweiterung der bestehenden Firma um die Kapazitäten für die Medizintechnik aufzustocken. Das Auftreten der COVID-19 Pandemie erzeugte über Nacht ein explosionsartiges Wachstum des Bedarfs an Verbrauchsmaterial für Labordiagnostik und es entstand ein weltweiter Versorgungsengpass an diesen Produkten. COVID-19 Untersuchungen konnten hierdurch nur in sehr beschränkter Menge durchgeführt werden. Das neu geschaffene Gebäude (Bezug Februar 2020) ist bereits voll ausgelastet. Um die nach wie vor immer noch unzureichende Versorgungslage an vorgenannten Produkten zumindest ein wenig abzumildern besteht dringender Bedarf an einem weiteren Gebäude.
Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde das Architekturbüro Hörner, 86956 Schongau, beauftragt.
Umweltbezogene Informationen:
Zu den Planungsunterlagen gehört ein vom Planungsbüro U-Plan ausgearbeiteter vorläufiger Umweltbericht. In diesem Bericht werden die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des geplanten Gewerbegebietes dargelegt.
Weiter liegen die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit der Würdigung entsprechend aus.
Damit sich die Öffentlichkeit (Bürger) über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung informieren kann, liegen die vorgenannten Planungsunterlagen
in der Zeit vom 30.11.2020 bis einschließlich 12.01.2021
zur Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/17FNP eingesehen werden.
Die Planzeichnung, Satzung und Begründung sind für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen.
Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch in einem separaten Raum bzw. auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Sollte das Rathaus für den Parteiverkehr geschlossen werden, können die Unterlagen nach vorheriger telefonischer Terminabsprache eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSIG ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.