Inzidenzabhängige Regelungen im Landkreis Augsburg; Überschreitung des Inzidenzwertes von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
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Datum: 25. August, 2021
Beschreibung:
Das Landratsamt Augsburg gibt gemäß § 1 Nr. 1 und 3 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 (BayMBl. Nr. 384, BayRS 2126-1-17-G), die zuletzt durch Verordnung vom 20. August 2021 (BayMBl. Nr. 584) geändert worden ist, für den Landkreis Augsburg Folgendes amtlich bekannt:
1. | Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (sog. 7-Tage-Inzidenz) hat im Landkreis Augsburg an drei aufeinanderfolgenden Tagen (23.08.2021 bis 25.08.2021) den Inzidenzwert von 35 überschritten. Die maßgeblichen Inzidenzwerte stellen sich seit 23.08.2021 wie folgt dar:
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2. | Es gelten somit ab Freitag, den 27. August 2021 (0.00 Uhr) im Landkreis Augsburg die in der 13. BayIfSMV festgelegten inzidenzabhängigen Regelungen für einen Inzidenzwert über 35. Dies gilt solange, bis sich nach § 1 Nr. 1 oder Nr. 2 der 13. BayIfSMV eine Änderung des maßgeblichen Inzidenzbereichs ergibt, was das Landratsamt Augsburg entsprechend § 1 Nr. 3 der 13. BayIfSMV amtlich bekannt machen wird.
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3. | Diese Bekanntmachung gilt am 25.08.2021 durch die Veröffentlichung in Rundfunk, Internet und Presse sowie im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als amtlich bekanntgemacht. |
Hinweise:
Die Entwicklung der letzten 7 Tage ist im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen nachzulesen.
Über Einzelheiten der aktuellen Rechtslage können Sie sich unter https://www.gesetze-bayern.de bzw. – das Bundesrecht betreffend – auf www.gesetze-im-internet.de informieren.
Augsburg, 25. August 2021
Landratsamt Augsburg
gez.
Dr. Michael Higl
Stellvertreter des Landrats
Augsburg, 25.8.2021