Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV - östlich des V-Marktes und nördlich der A30“
Der Stadtrat der Stadt Schwabmünchen hat in seiner Sitzung vom 05.07.2021, nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV- östlich des V-Marktes und nördlich der A30“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 05.07.2021, gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist vorrangig die Bedarfsdeckung bzw. die erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben. Dadurch soll die Standortsicherung gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden. Gleichzeitig sollen die baurechtlichen Grundlagen für einen Kreisverkehr geschaffen werden, durch welchen die Anbindung der Erschließungsstraße des Gewerbegebietes und die Weiterführung der Gottlieb-Daimler-Straße an die Kreisstraße A 30 ermöglicht wird.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“ ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
Abbildung: Lageplan Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“ (nicht maßstäblich)
Das Plangebiet befindet sich im nordöstlichen Bereich von Schwabmünchen, südlich von Mittelstetten. Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 6,4 ha umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 435/1-4, 435/5 (Teilbereich), 435/6 (Teilbereich), 435/8 (Teilbereich), sowie 443 (Teilbereich) Gemarkung Mittelstetten.
Der gesamte Geltungsbereich wird ackerbaulich genutzt. Nördlich und östlich grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Nutzfläche. Nordwestlich befindet sich eine fast 1,2 ha große Ökokontofläche. Westlich angelagert befinden sich mehrere Gewerbebetriebe (Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet nördlich der Kreisstraße A30“). Im näheren Umfeld befinden sich keine Schutzgebiete oder schützenswerte Bereiche. Südlich angrenzend an das Plangebiet verläuft die Kreisstraße A 30 sowie 900 m östlich, die Bahnlinie Augsburg-Schwabmünchen.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro LARS consult, Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, 87700 Memmingen, beauftragt.
Damit sich die Öffentlichkeit (Bürger) über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen dieser Planung informieren kann, liegen die Planungsunterlagen
vom 22.07.2021 bis einschließlich 03.09.2021
zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB aus.
Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/BP47 eingesehen werden.
Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 05.07.2021) sind für mindestens 30 Tage öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG, zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Auf Grund der teilweisen Wiedereröffnung des Rathauses ist die Einsichtnahme weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSiG ausgeschlossen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht |
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umweltrelevante Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Beteiligung gem § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
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Schalltechnische Untersuchung vom 22.06.2021 Faunistisches Gutachten vom 05.07.2021 |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.