18. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“
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Datum: 12. Juli, 2021
Beschreibung:
18. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der A30“;
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Verfahren der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Für den Bebauungsplan Nr. 47 „Gewerbegebiet Nordost IV – östlich des V-Marktes und nördlich der Kreisstraße A30“ ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Verfahren hierzu wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Der Stadtrat Schwabmünchen hat in seiner Sitzung am 11.05.2021 die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Planzeichnung und Begründung in der Fassung vom 11.05.2021 beschlossen und gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, zu den beabsichtigten Planungen die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Bürgerbeteiligung) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie parallel das Verfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die 18. Flächennutzungsplanänderung hat das Ziel, die bereits bestehenden Gewerbeflächen nördlich der Kreisstraße A30 an die aktuellen Rahmenbedingungen anzupassen und geringfügig zu erweitern. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Schwabmünchen werden für den Änderungsbereich zu größten Teilen bereits gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem folgenden Lageplan:
Lageplan mit Geltungsbereich (nicht maßstäblich)
Der Geltungsbereich befindet sich im nordöstlichen Bereich von Schwabmünchen. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 7,9 ha umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.: 435/1-4, 435/5 (Teilbereich), 435/6 (Teilbereich), 443 (Teilbereich), 452 (Teilbereich), 453 (Teilbereich), 456 (Teilbereich), sowie 457 (Teilbereich), Gemarkung Mittelstetten.
Mit der Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung wurde das Planungsbüro LARS Consult, Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, Bahnhofstraße 20, 87700 Memmingen beauftragt. Ein Entwurf mit Planzeichnung und Begründung wurde erstellt. Die Unterlagen vom 11.05.2021 werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 18.05.2021 bis einschließlich 13.06.2021
ausgelegt.
Umweltbezogene Informationen:
Zu den Planungsunterlagen gehört ein vom Planungsbüro LARS Consult ausgearbeiteter vorläufiger Umweltbericht. In diesem Bericht werden die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des geplanten Gewerbegebietes dargelegt.
1. Auslage im Internet
Die Planunterlagen können im Internet unter www.schwabmuenchen.de/FNP18 eingesehen werden.
Diese (körperliche) Auslage kann nunmehr nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
2. Auslage im Rathaus
Daneben soll allerdings nach dem Willen des Gesetzgebers die herkömmliche (körperliche) Auslegung als (lediglich) zusätzliches Informationsangebot im Rahmen des der Stadt Möglichen zur Anwendung kommen. Deshalb sind die Planunterlagen im Rathaus Schwabmünchen, Fuggerstraße 50, 3. OG zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.
Die Einsichtnahme kann während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie am Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr erfolgen. Nach telefonischer Vereinbarung können die Unterlagen auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses in der Zeit von Montag bis Mittwoch von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Auf Grund der teilweisen Wiedereröffnung des Rathauses besteht weiterhin die Einsichtnahme nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder per einfacher E-Mail an bauleitplanung@schwabmuenchen.de vorgebracht werden. Die Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist gem. § 4 Abs. 1 PlanSIG ausgeschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB), soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.